- Einkommensteuererklärung
- bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten,
Pensionen
- bei Einnahmen aus Kapitaleinkünften
- bei Einkünften aus Vermietung (keine Einkünfte aus Land-und
Forstwirtschaft und
Gewerbebetrieb), Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften,
wenn die Einnahmen daraus
insgesamt 9.000.- € (Ledige) bzw. 18.000.- € (Verheiratete)
nicht übersteigen
- bei Empfang von Unterhaltsleistungen
- Antrag auf Eigenheimzulage
- Antrag auf Investitionszulage für
Modernisierungsmaßnahmnen an einer eigenen selbstgenutzten Wohnung,
im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung
- Hilfeleistung in Kindergeldsachen
- Antrag auf Sparzulage
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Informationsgespräche über Vergünstigungen und
steuerliche Vorteil
- Prüfung des Steuerbescheides
- Einsprüche beim Finanzamt ( bei Abweichungen)
- Vertretung bei Klagen vor Finanzgerichten und dem
Bundesfinanzhof
- Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und
Gehaltsabrechnung
- Hilfe bei Bestimmung der Lohnsteuerklasse
Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeitnehmer, Beamte,
Rentner, Auszubildende und Studenten in Lohnsteuer - und Kindergeldsachen
nach dem Einkommensteuergesetz.